Die Kostenabrechnung der osteopathischen Behandlung erfolgt gemäß der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) und setzt sich aus mehreren einzelnen vorgegeben Abrechnungsziffern zusammen.
Hierbei werden Anamnese, Untersuchung, Diagnose, Behandlung und Nachbesprechung erfasst. Der Rechnungsbetrag variiert je nach erbrachter Leistung und Dauer der Sitzung.
Im Schnitt belaufen sich die Kosten für einen ca. 6o-minütigen Termin auf 100 - 110 €.
Die Osteopathie ist grundsätzlich eine Selbstzahlerleistung. Das bedeutet, dass Sie direkt nach der Behandlung eine Rechnung erhalten, die Sie in bar oder per Überweisung begleichen und anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Je nach Krankenkasse können Sie mit einem Zuschuss rechnen. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse. Bei Privatkassen, der Beihilfe und bei Zusatzkassen werden die Behandlungskosten in der Regel komplett oder zumindest teilweise übernommen – auch dies bitte vorab mit Ihrer Versicherung abstimmen.
Als Heilpraktikerin benötige ich kein Rezept von Ihrem Hausarzt. Ich darf eine eigene Diagnose stellen und im Primärkontakt am Patienten arbeiten. Gegebenenfalls benötigt Ihre Krankenkasse zur Kostenerstattung eine ärztliche Empfehlung für die Osteopathie, dies betrifft aber ausschließlich die nachträgliche Rechnungseinreichung und nicht die Behandlung.
Auf Grund der vorhandenen Warteliste bitte ich meine Patienten darum, einen gebuchten Termin im Verhinderungsfall mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bei nicht fristgerechter Terminabsage werden die Behandlungskosten in Rechnung gestellt.
©2023 Maureen Wiegand, erstellt mit IONOS.de
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